Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Feuerwehrplans ergibt sich in der Regel aufgrund von bauordnungsrechtlichen Vorgaben oder Aufgrund einer Anordnung der Brandschutzdienststelle – zum Beispiel aufgrund einer kürzlich durchgeführten Brandverhütungsschau (in manchen Bundesländern auch Gefahrenverhütungsschau). In diesem Beitrag klären wir auf, was es für den Feuerwehrplan braucht, wer ihn erstellen darf und aus welchen Kosten dieser sich zusammensetzt.
Feuerwehrplan erstellen: Kann man das selbst machen?
Viele, die einen Feuerwehrplan bereitstellen müssen, fragen sich zunächst: Kann man einen Feuerwehrplan selbst erstellen? Die einfache Antwort ist: Wahrscheinlich nicht. Es sei denn, man kann selbst die erforderliche Sachkunde nachweisen. Darüber hinaus muss man sich sehr gut im Bereich des abwehrenden Brandschutzes auskennen, damit man den Feuerwehrplan auch so erstellen kann, dass er für die Feuerwehr einen taktischen Mehrwert bietet. Wenn man diese Voraussetzungen erfüllt und zudem über sehr gute CAD-Kenntnisse verfügt, könnte man sich selbst daran wagen. Unsere Erfahrung in etlichen Projekten hat jedoch gezeigt, dass vom Objektbetreiber selbst erstellte Feuerwehrpläne bislang immer ausnahmslos von der prüfenden Behörde abgelehnt wurden. Für dieses vernichtende Ergebnis hat man dann etliche Stunden Zeit und möglicherweise auch einiges an Geld investiert, um schlussendlich doch einen Fachbetrieb zu beauftragen.
Wer darf Feuerwehrpläne erstellen?
Feuerwehrpläne erstellen darf grundsätzlich erst einmal jeder, der über die Sachkunde und über besondere Kenntnisse des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes verfügt. Häufig wird diese Leistung von Ingenieur- und Architekturbüros, teilweise sogar von speziellen Brandschutz-Ingenieurbüros durchgeführt, was aber gar nicht erforderlich ist. Im Gegenteil: unsere Erfahrung hat zwei Dinge gezeigt: Entweder der Plan vom Ingenieurbüro ist überhaupt nicht praxistauglich und wird deshalb von der Brandschutzdienststelle abgelehnt, oder das Ingenieurbüro setzt wiederum auf geeignete Fachbetriebe als Sub-Unternehmer. Häufig ist deshalb ein Ingenieurbüro nicht automatisch besser, nur wegen des „Ingenieurs“. Es lässt sich also schon einmal jede Menge Geld sparen, wenn man einfach ein spezialisiertes Zeichenbüro, bzw. einen Brandschutzfachbetrieb mit der Erstellung beauftragt. DIETRICH Brandschutz, beispielsweise ist kein Ingenieurbüro, sondern ein professioneller Brandschutzfachbetrieb. In den letzten Jahren haben wir mehrere hundert Feuerwehrpläne erstellt, die immer und ausnahmslos von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.
Erstellung Feuerwehrplan: Wie läuft das ab?
Schritt 1: Schaffen einer Plangrundlage
Die Erstellung eines Feuerwehrplans erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst muss eine ordentliche Grundlage für den Plan geschaffen werden. Dazu sind aktuelle Grundrisse Ihres Objektes, sowie ein aktueller Lageplan erforderlich. Häufig haben Objektbetreiber die Grundrisse jedoch nur als Scans oder sogar nur im Papierformat. In diesem Fall wird zunächst der Grundriss digitalisiert, also in CAD übertragen. Dies hat für Sie übrigens den Vorteil, dass Sie nach dem Projekt aktuelle und digitale Grundrisspläne Ihres Gebäudes haben, was sich insbesondere bei Investitionsobjekten werterhaltend auswirkt.
Schritt 2: Objektbegehung mit Datenaufnahme
Liegen die Grundrisse digital vor, erfolgt eine Ortsbegehung, bei der alle für den Feuerwehrplan relevanten Objekteigenschaften aufgenommen werden. Sind die Grundrisse veraltet, werden die Änderungen (z.B. neue oder umgebaute Räume) aufgemessen und in den Grundriss übertragen.
Tipp: Auch wenn Sie nur einen Feuerwehrplan und nicht unbedingt Flucht- und Rettungspläne brauchen, lassen Sie bei der Objektbegehung unbedingt auch die Brandschutzeinrichtungen aufnehmen, die für den Feuerwehrplan unrelevant sind. Dies können z.B. Feuerlöscher, Notausgänge, Erste-Hilfe-Kästen und Löschdecken sein. Falls Sie dann doch Flucht- und Rettungspläne benötigen – und das ist sehr häufig der Fall – sparen Sie schon einmal eine erneute Begehung.
Achtung: Eine Ortsbegehung muss immer stattfinden! Es gibt durchaus Marktbegleiter, die die Erstellung eines Feuerwehrplans aus der Ferne und ohne Objektbegehung anbieten. Hierbei muss dann der Kunde die Begehung durchführen und die Informationen liefern. Durch Haftungsausschlussklauseln im Vertrag weist der Planersteller dann jede Verantwortung von sich. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Objektbetreiber immer für die Richtigkeit der Unterlagen verantwortlich ist. Ohne entsprechende Fachkenntnis kann ein solches Planwerk nicht ordnungsgemäß erstellt werden. Daher sind solche Angebote grundsätzlich unseriös!
Übrigens: Anders sieht es bei Flucht- und Rettungsplänen aus. Diese Pläne sind deutlich einfacher und es sind keine besonderen Kenntnisse bei der Ortsbegehung erforderlich. Hier gibt es beispielsweise schon günstige Dienstleister wie fluchtplan-online.de, wo die Ortsbegehung selbst durchgeführt werden kann. Das geht aber nur bei Flucht- und Rettungsplänen – nicht bei Feuerwehrplänen.
Schritt 3: Erstellung des Feuerwehrplan-Entwurfs & Abstimmung mit dem Kunden
Nachdem eine geeignete Plangrundlage erstellt und die Objektbegehung durchgeführt wurde, wird der Entwurf des Feuerwehrplans mittels modernster CAD-Software erstellt. Hier werden alle Bestandteile eines Feuerwehrplans erstellt.
Bestandteile eines Feuerwehrplans nach DIN 14095
Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist nicht nur ein einzelner Plan, sondern eine ganze Mappe, bzw. ein Ordner bestehend aus verschiedenen Bestandteilen. Dazu gehören nach der aktuellen DIN 14095:
- Allgemeine Objektinformationen (Textteil)
- Lage-/Übersichtsplan
- Geschosspläne (teilw. auch „Detailpläne“ genannt)
- ggf. Sonderpläne wie Photovoltaik-, Abwasser- und Entrauchungspläne (soweit erforderlich)
- Zusätzliche Objektinformationen (Textteil)
Darüber hinaus kann die zuständige Prüfbehörde (Brandschutzdienststelle oder Feuerwehr) weitere Anforderungen stellen, die in der Regel in Form eines speziellen Merkblattes konkretisiert werden. Zwar gibt es eine Norm (DIN 14 095, Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen, erhältlich beim Beuth-Verlag), jedoch hat die Mehrheit der Stadt- und Landkreise in Deutschland ein ergänzendes „Merkblatt Feuerwehrplan“, in dem Abweichungen zur DIN 14 095 definiert werden. Das führt dann dazu, dass ein Feuerwehrplan in München völlig anders aussieht, als ein Feuerwehrplan in Berlin oder ein Feuerwehrplan in Frankfurt – obwohl diese jeweils auf der gleichen Norm aufbauen.
Nachdem dann der passende Entwurf unter Berücksichtigung des Merkblattes der zuständigen Brandschutzdienststelle erstellt wurde, wird dieser nochmals mit dem Kunden abgestimmt und von diesem auf Plausibilität gegengeprüft.
Schritt 4: Prüfung des Feuerwehrplans durch die Brandschutzdienststelle
Nach der Erstellung eines Feuerwehrplans wird dieser zunächst durch die zuständige Brandschutzdienststelle geprüft. Dabei erfolgt die Prüfung nicht auf Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, sondern lediglich auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der DIN 14095 bzw. mit denen des Merkblattes. Manchmal hat die prüfende Behörde noch Änderungs- oder Ergänzungswünsche, die dann vom Planersteller in der Korrekturschleife berücksichtigt werden müssen. Entspricht der Feuerwehrplan so gar nicht der Norm und den Vorgaben der Behörde, wird dieser kommentarlos zurückgewiesen. Dies ist häufig der Fall, wenn der Plan nicht durch spezialisierte Fachfirmen oder durch fachfremde Ingenieurbüros erstellt wurde. Daher ist es absolut ratsam das Thema von Anfang an einem Fachbetrieb, der auf die Erstellung von Feuerwehrplänen spezialisiert ist, zu überlassen.
Ist der Plan jedoch in Ordnung, erhält es in der Regel eine Nummer und die Freigabe zum Druck.
Schritt 5: Auslieferung der fertigen Pläne gemäß Verteiler
Hat man seinen Feuerwehrplan erstellen lassen und wurde dieser genehmigt, wird dieser vom Fachbetrieb in Papierform gemäß den Vorgaben der Behörde ausgeliefert. In der Regel gibt es hier 3-4 Exemplare, jeweils für den Objektbetreiber (zur Hinterlegung im Objekt), die Brandschutzdienststelle und die Feuerwehr. Zusätzlich erfolgt meist eine Auslieferung als PDF-Datei (z.B. auf CD oder USB-Stick). Wurde der Feuerwehrplan früher noch häufig laminiert, wird er heute meist auf wasser- und reißfester Spezialfolie aus Polyester gedruckt. Die Heftung erfolgt dann meist im Schnellhefter oder Ordner.
Schritt 6: Feuerwehrplan Aktualisierung nach 2 Jahren
Häufig wird nach der Erstellung eines Feuerwehrplans vollkommen vergessen, dass der Plan alle zwei Jahre einer Revision zu unterziehen ist. Dabei muss der Plan nicht neu gemacht, sondern nur auf Änderungen hin überprüft werden. Wir raten dringend dazu, die Revision durchführen zu lassen, da der Plan sonst über die Jahre veraltet und nach einiger Zeit eine kostenintensive Neuerstellung erforderlich wird. Die Aktualisierung des Feuerwehrplans nach zwei Jahren ist gewöhnlich kein großer Aufwand und kostet nicht mehr als einhundert Euro, sofern keine Grundrisse oder ähnliches geändert werden müssen.
Fazit: Feuerwehrplan erstellen lassen – bitte nur vom Profi
Ein Feuerwehrplan ist ein umfangreiches Planwerk, die Richtigkeit und der einsatztaktische Wert für die Feuerwehr sind von großer Bedeutung, sollte es tatsächlich einmal zu einem Brand im Gebäude kommen. Wenn dann der Feuerwehrplan nicht stimmt, trifft der Einsatzleiter möglicherweise fatale Fehlentscheidungen, die im schlimmsten Fall Menschenleben kosten können. Damit es nicht dazu kommt, ist es wichtig, den Feuerwehrplan von einem spezialisierten Fachbetrieb erstellen zu lassen.
Sie müssen einen Feuerwehrplan erstellen lassen? DIETRICH Brandschutz ist Ihr erster Ansprechpartner für die korrekte, schnelle und wirtschaftliche Erstellung eines Feuerwehrplans nach DIN 14 095. Melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Beratungsgespräch.
DER AUTOR
Robin Dietrich ist Gründer und Geschäftsführer der Dietrich Safety Experts GmbH. Als Experten für Sicherheitspläne wissen er und sein Team genau, worauf es ankommt, wenn Sie einen Feuerwehrplan erstellen lassen müssen.